Wer eine Neubau-Immobilie kauft und vermietet, kann Steuern sparen. Das hat "4 Logen an der Freldmark" für Kapitalanleger zu bieten
10 Juni '24
Sie suchen eine attraktive, energieeffiziente Eigentumswohnung zur Kapitalanlage im Ruhrgebiet? Unser Neubauwohnvorhaben im "4 Logen an der Feldmark" in Bochum hat auch für Kapitalanleger seinen Reiz. Sorgen Sie mit einer Neubau-Eigentumswohnung finanziell vor und profitieren Sie von den neuen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.
Die "4 Logen an der Feldmark" punkten mit ihrer attraktiven Lage im Ostpark. Die Lage ist für künftige Mieter ideal, die eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote suchen. Kindergarten und Grundschule befinden sich in in der Nachbarschaft. Neben der sehr guten Lage verspricht auch die Ausstattung und der Zuschnitt der Wohnungen eine hohe Lebensqualität. Sie machen "4 Logen an der Feldmark" begehrt.
Das macht "4 Logen an der Feldmark" besonders:
- Nahversorger, Schule und Kita befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft
- 17 Minuten mit dem Fahrrad zur Ruhr-Universität
- Photovoltaikanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung
Eine Investition im "4 Logen an der Feldmark" kann sich auszahlen. Denn die Nachfrage nach neuem Wohnraumin Bochum ist weiterhin hoch — mit steigender Tendenz. Doch eine Immobilie als Kapitalanlage kann mehr als persönliche Rendite sein. Sie tragen auch dazu bei, Wohnraum in einer wirtschaftsstarken und stabilen Region bereitzustellen und leisten ganz nebenbei einen Beitrag zum Klimaschutz, da energieeffiziente Wohnungen weniger Energie verbrauchen. Das sorgt gleichzeitig für geringere Nebenkosten für Ihren Mieter: Ein weiterer Pluspunkt!
Sie möchten wissen, welche Eigenschaften "4 Logen an der Feldmark" mit sich bringt?
Kontaktieren Sie unseren Vertrieb. Er stellt Ihnen gerne alle Unterlagen zusammen, die Sie benötigen, um sich von Ihrem Steuerberater bezüglich der Abschreibungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Wer jetzt eine Neubau-Immobilie kauft und diese vermietet, kann unter bestimmten Voraussetzungen jährlich bis zu 5 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten (bzw. in den Folgejahren vom jeweiligen Restwert) abschreiben und somit Steuern sparen.
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